Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MARX IT Service GmbH über Lieferungen und Leistungen

- Stand: Mai 2015 -

 

1. Geltungsbereich

1.1 Die Lieferungen und Leistungen der MARX IT Service GmbH erfolgen ausschließlich auf der Grundlage nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden selbst dann keine Anwendung, wenn der Kunde mit seiner Bestellung auf diese hinweist und MARX IT Service GmbH diesen nicht widerspricht. Zusagen, Nebenabreden sowie änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die änderung des Schriftformerfordernisses.

 

2. Lieferungen und Leistungen

2.1 Angebote der MARX IT Service GmbH sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch unseren Lieferanten. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher, per Telefax oder E-Mail gesendeter Auftragsbestätigung von MARX IT Service GmbH, spätestens mit der Annahme der Lieferung durch den Kunden oder Erbringung der Leistung zustande. 

2.2 Zumutbare Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.

2.3 Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen, insbesondere Produktänderungen im Zuge von Weiterentwicklungen bleiben vorbehalten, sofern die vereinbarten Leistungsdaten erreicht werden.

2.4 Liefer- und Leistungstermine sind unverbindlich, MARX IT Service GmbH kommt in jedem Fall nur dann in Verzug, wenn die Verzögerung von MARX IT Service GmbH verschuldet ist, die Leistung fällig ist und der Kunde der MARX IT Service GmbH erfolglos eine angemessene, schriftliche Nachfrist ( mindestens 14 Tage ) gesetzt hat.

2.5 Liefer- und Leistungstermine verlängern sich für MARX IT Service GmbH angemessen bei Störungen aufgrund höherer Gewalt und anderer von MARX IT Service GmbH nicht zu vertretender Hindernisse, wie etwa Störungen bei der Selbstbelieferung durch die Lieferanten, Arbeitskämpfe jeglicher Art, Betriebsstörungen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen etc. MARX IT Service GmbH behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch derartige Ereignisse hervorgerufene Liefer- und Leistungsverzögerung länger als sechs Wochen andauert.

2.6 Im Fall leichter Fahrlässigkeit ist ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Liefer- und Leistungsverzug ausgeschlossen. Sofern Liefer- und Leistungsverzug nicht auf einer von MARX IT Service GmbH zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, maximal jedoch in Höhe von 5 % des vom Lieferverzug betroffenen Lieferwerts, begrenzt.

2.7 Der Kunde wird zur Erbringung von Leistungen im Bereich seiner Betriebssphäre rechtzeitig für eine geeignete Umgebung sorgen. Ist diese nicht gegeben, und können aus diesem Grund Leistungen nicht ausgeführt werden, trägt der Kunde hierfür die Verantwortung, eine Haftung für MARX IT Service GmbH ist insoweit ausgeschlossen. Der Kunde wird MARX IT Service GmbH bei der Ausführung der vereinbarten Leistungen nach besten Kräften unentgeltlich unterstützen und unaufgefordert alle Informationen und Unterlagen mitteilen, die hierfür von Bedeutung sind. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten ist MARX IT Service GmbH zur Leistung nicht verpflichtet.

2.8 Kommt der Kunde mit der Annahme der von MARX IT Service GmbH angebotenen Lieferung oder Leistung in Verzug oder unterlässt er eine ihm obliegende Mitwirkung, ist er zum Ersatz der durch den Verzug oder unterlassenen Mitwirkung entstandenen Mehraufwendungen oder des Schadens verpflichtet.

2.9 Anfahrten zum Kunden: Die Anfahrtskosten ergeben sich immer aus der Entfernung der MARX IT Service GmbH Zentrale bzw. Ihrer Außenstellen zum Kunden. Grundlage ist die über Google Maps errechnete Entfernung und Fahrzeit per PKW. Die jeweils gültige Preisliste gibt die aktuellen Kosten der Anfahrt wieder.

 

3. Prüfung und Gefahrübergang

3.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, übereinstimmung mit den Lieferpapieren und Mangelhaftigkeit zu überprüfen. Unterbleibt eine schriftliche Rüge innerhalb von 6 Tagen ab Lieferscheindatum, gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, außer es handelt sich um einen Mangel der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

3.2 Die Gefahr einer Beschädigung oder eines Verlustes des Vertragsproduktes geht mit der übergabe an das Transportunternehmen von MARX IT Service GmbH an den Kunden über. 

3.3 Weist die gelieferte Ware erkennbare Schäden oder Fehlmengen auf, hat der Kunde diese bei Anlieferung schriftlich auf der Empfangsbestätigung des Transportunternehmers zu vermerken. Der Vermerk muss den Schaden bzw. die Fehlmenge hinreichend deutlich kennzeichnen. ( Schadensanzeige gemäß § 438 HGB )

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von MARX IT Service GmbH genannten Preise.

4.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweilig gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer ab Auslieferungslager von MARX IT Service GmbH. Sonstige Nebenleistungen oder Kosten, insbesondere Fracht, Verpackung, Maut, Umwelt- und andere Pauschalen werden dem Kunden gesondert berechnet.

4.3 MARX IT Service GmbH behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Vertragsabschluss Kostenerhöhungen insbesondere auf Grund von Preiserhöhungen der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen eintreten. Diese wird MARX IT Service GmbH dem Kunden auf Verlangen nachweisen.

4.4 Sofern keine abweichenden Zahlungsvereinbarungen getroffen worden sind, sind Zahlungen sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung. überschreitet der Kunde die eingeräumten Zahlungsfristen, werden ohne weitere Mahnung ab Eintritt der Fälligkeit Zinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank auf den Kaufpreis geschuldet. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.

4.5 Die MARX IT Service GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, ist MARX IT Service GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

4.6 Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenforderungen ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

4.7 Wird von den Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen, kann die MARX IT Service GmbH jederzeit wahlweise Vorkasse oder Sicherheitsleistungen verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die Ratenzahlung vereinbart worden ist, werden zur sofortigen Zahlung fällig.

4.8 Ein dem Kunden gewährtes Zahlungsziel setzt für jeden Auftrag ein ausreichend verfügbares Kreditlimit voraus. übersteigt der Auftrag das verfügbare Kreditlimit, behält sich MARX IT Service GmbH vor, den restlichen Auftragswert als Vorkasse anzufordern. Im Falle einer nachträglich eintretenden änderung der Bonität des Kunden ist die MARX IT Service GmbH berechtigt, von der gewährten Zahlungsbedingung abzuweichen, Vorkasse oder Sicherheitsleistung zu verlangen und bei Nichterfüllung vom Vertrag zurückzutreten.

 

5. Datenverarbeitung

5.1 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der MARX IT Service GmbH mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung von Daten, die der MARX IT Service GmbH im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt geworden und zur Auftragsabwicklung notwendig sind. Der Kunde ist ferner damit einverstanden, dass MARX IT Service GmbH die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes innerhalb des Unternehmens verwendet.

5.2 MARX IT Service GmbH behält sich vor, zum Zwecke der Bonitätsprüfung des Kunden bei Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditversicherungen Auskünfte hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Kunden abzufragen und Ihnen Daten beschränkt auf den Fall nicht vertragsgemäßer Abwicklung, z.B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid zu melden. Die Datenübermittlung erfolgt nur, sofern dies zur Wahrung berechtigter Interessen der MARX IT Service GmbH erforderlich ist und schützenswerte Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Dies erfolgt unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

 

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum der MARX IT Service GmbH bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden. 

6.2 Der Kunde ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, soweit er seinerseits unter eigenem Eigentumsvorbehalt weiterverkauft, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Seine künftigen Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware tritt der Kunde hiermit im jeweiligen Rechnungswert bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher in Ziff. 6.1 genannten Ansprüche zur Sicherheit an die MARX IT Service GmbH ab. Zur Einziehung der Forderung ist der Kunde auch nach der Abtretung berechtigt. Die Befugnis der MARX IT Service GmbH die Forderung selbst einzuziehen bleibt hiervon unberührt. MARX IT Service GmbH verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, so ist der Kunde auf Verlangen der MARX IT Service GmbH verpflichtet , die Namen und Anschriften seiner Abnehmer sowie Art und Umfang seiner gegen diese bestehenden Ansprüche mitzuteilen. Alle dazu notwendigen Unterlagen sind der MARX IT Service GmbH auszuhändigen, den Abnehmern ist die Abtretung mitzuteilen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder im Falle eines Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden wird der Kunde auf das Eigentum der MARX IT Service GmbH hinweisen und MARX IT Service GmbH unverzüglich schriftlich benachrichtigen.

6.3 Bei Verbindung, Vermischung, Verarbeitung und Umbildung der Vorbehaltsware mit der MARX IT Service GmbH nicht gehörender Ware erwirbt die MARX IT Service GmbH einen Miteigentumsanteil an der fertigen Ware bzw. an der neuen Sache, der dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der fertigen Ware bzw. der neuen Sache entspricht.

6.4 Bei vertragswidrigen Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen von MARX IT Service GmbH an den Kunden, oder bei Anhaltspunkten für eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse ist die MARX IT Service GmbH berechtigt, die gelieferte Vorbehaltsware vom Kunden zurückzuverlangen. Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Unbeschadet dessen behält sich die MARX IT Service GmbH vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen und vom Vertrag zurückzutreten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung trägt der Kunde. Zur Durchsetzung der Rechte darf die MARX IT Service GmbH die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen bzw. die Abtretung von Herausgabeansprüchen des Kunden gegen seine Abnehmer verlangen.

6.5 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet, sie auf eigene Kosten gegen Feuer- Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. 

6.6 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände verbleiben im Eigentum der MARX IT Service GmbH. Der Kunde ist verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Aufbewahrung Sorge zu tragen und diese Gegenstände nur im Rahmen der getroffenen Vereinbarung zu nutzen.

 

7. Gewährleistung

7.1 MARX IT Service GmbH gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit wesentlichen Mängeln behaftet sind und für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet sind bzw. sich für die gewöhnliche Verwendung eignen. Dabei sind sich die Partner bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. 

7.2 Die MARX IT Service GmbH übernimmt keine Gewähr, dass die Funktionen von Software den Anforderungen des Kunden genügen und die Vertragsprodukte in der vom Kunden getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Installations- / Konfigurationsleistungen werden von MARX IT Service GmbH grundsätzlich nicht geschuldet, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart. Beratungsleistungen von MARX IT Service GmbH erfolgen kostenlos und unverbindlich. Eine Haftung insbesondere für die Funktionsfähigkeit der einzelnen Produkte miteinander / untereinander, wird dadurch nicht begründet. 

7.3 Sachmängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit wenn das Produkt durch den Kunden oder Dritte verändert, unsachgemäß installiert, gewartet, repariert, benutzt oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht der Installationsanforderung der Hersteller entsprechen, es sei denn der Kunde weist nach, dass diese Um- stände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Wenn Seriennummer, Typenbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. Eine Haftung für Sachmängel besteht nur, sofern die Ursache des Sachmangels bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.

7.4 bei Vorliegen eines Sachmangels erfolgt im Ermessen der MARX IT Service GmbH zunächst Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der MARX IT Service GmbH über. Ist die MARX IT Service GmbH zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage, ist dies mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden oder beseitigt MARX IT Service GmbH Mängel nicht innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist, ist der Kunde zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Liefert MARX IT Service GmbH zum Zwecke der Nacherfüllung ein Ersatzprodukt, hat der Kunde das mangelhafte Produkt herauszugeben und Wertersatz für Gebrauchsvorteile zu leisten. Im Falle des Rücktritts wird dem Kunden ein Betrag gutgeschrieben, der sich aus dem Kaufpreis abzüglich der wertmäßigen Gebrauchsvorteile ergibt. Für die Ermittlung der Gebrauchsvorteile wird auf das Verhältnis der Nutzung des Gegenstandes durch den Käufer zur voraussichtlichen Gesamtnutzungsdauer abgestellt. 

7.5 Alle mit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten ( z.B. Fracht, Verpackung, etc. ) trägt der Kunde, es sei denn, dass sie zum Auftragswert außer Verhältnis stehen. 

7.6 Im Gewährleistungsfall liegt es im Ermessen der MARX IT Service GmbH nachzubessernde oder im Ersatz zu liefernde Komponenten und Systeme mit einem aktuellen Hard-, Firmware- oder Softwarerelease auszuliefern ( Upgrade ). Dabei haftet die MARX IT Service GmbH nicht für etwaige Inkompatibilitäten zu bereits verwendeten oder ähnlichen Komponenten oder Systemen. Gebühren für kostenpflichtige Upgrades sind vom Kunden zu tragen. 

7.7 Die Gewährleistungsbedingungen der vorstehenden Ziffer 7.1 bis 7.6 gelten entsprechend für die Erbringung von Werkleistungen .Insbesondere wird MARX IT Service GmbH, soweit das vereinbarte Werk die vertraglichen Funktionen oder charakteristischen Leistungsmerkmale nicht ausweist, nach eigener Wahl den Mangel beseitigen oder eine neue Leistung erbringen. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Kunde keinen Anspruch auf Herabsetzung der Vergütung oder Ersatz der Aufwendungen nach Mängelbeseitigung durch den Kunden selbst. Wegen unwesentlicher Mängel sind der Rücktritt vom Vertrag und ein Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen nach Mängelbeseitigung durch den Kunden selbst ausgeschlossen.

7.8 Falls keine abweichende individuelle Regelung getroffen wird, verjähren Sachmängelansprüche in 12 Monaten und die Verjährung beginnt mit der Ablieferung/ Abnahme. Soweit die Ware Gegenstand eines Verbrauchsgüterkaufs ist, bleiben die Rechte des Kunden aus §§ 478, 479 BGB unberührt. Der Kunde hat MARX IT Service GmbH im Zweifel nachzuweisen , dass ein Verbrauchsgüterkauf vorlag. Sachmängelansprüche sind nur mit Zustimmung der MARX IT Service GmbH übertragbar. Weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller gibt MARX IT Service GmbH im vollen Umfang an den Kunden weiter, ohne selbst dafür einzustehen. 

7.9 Ist eine Sachmängelhaftung von MARX IT Service GmbH nicht begründet, insbesondere weil die Ware nicht bei MARX IT Service GmbH bezogen wurde, weil Sachmängelansprüche bereits verjährt sind oder weil kein Sachmangel vorliegt, ist MARX IT Service GmbH berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden zurückzusenden und eine Aufwandspauschale in Höhe von 60 Euro für die Bearbeitung und überprüfung zu verlangen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, einen niedrigeren Aufwand nachzuweisen. Reparaturen außerhalb der Sachmängelhaftung sind kostenpflichtig. Ein Kostenvoranschlag ist vom Kunden zu vergüten.

7.10 Alle weiteren oder anderen als die in diesen Bestimmungen vorgesehenen Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bestimmungen etwas anderes ergibt. Die gesetzlichen Regelungen zum Verbrauchsgüterkauf verbleiben hiervon unberührt. 

7.11 Die Gewährleistung für von MARX IT Service GmbH durchgeführte Reparaturen beträgt maximal 3 Monate. Dies gilt insbesondere bei Reparaturen die nach der Garantie/Gewährleistungszeit des gesamten Gerätes durchgeführt wurden. Die Gewährleistung betrifft nur die bei der Reparatur eingesetzten Ersatzteile.

7.12 Alle Garantie/Gewährleistungsreparaturen sind „Bring In“ Leistungen, d.h. der Kunde sorgt für den Lieferweg zu MARX-EDV-Service GmbH. Dies gilt immer, solange auf Verkaufsbelegen (Angebot/Lieferschein/Rechnung)nichts anders angegeben ist.

 

8. Gewerbliche Schutzrechte / Urheberrechte 

8.1 Der Kunde ist nicht befugt, Software zu verändern, zu kopieren ( mit Ausnahme Sicherungskopie ), zur Verwendung auf nicht kompatibler Hardware anzupassen oder in sonstiger Weise zu bearbeiten. 

8.2 Mietverträge über Software bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der MARX IT Service GmbH. Leasingverträge über Software können nur im Rahmen der jeweiligen Herstellerbedingungen bzw. unter Einhaltung der jeweiligen gesetzlichen Vorschriften abgeschlossen werden.

8.3 Jede Software unterliegt im Hinblick auf ihre Nutzung den jeweiligen Lizenzbestimmungen des Herstellers. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Lizenzbestimmungen und wird seine Abnehmer entsprechend verpflichten. Er hat jede Vertragsverletzung eines Abnehmers unverzüglich an die MARX IT Service GmbH zu melden.

8.4 Hinweise auf den Vertragsprodukten über Urherber- Marken- oder andere Schutzrechte darf der Kunde weder beseitigen, abändern, überdecken noch in sonstiger Weise unkenntlich machen. Der Kunde ist nur mit vorheriger Zustimmung der MARX IT Service GmbH berechtigt, mitgeliefertes Dokumentationsmaterial für gewerbliche Zwecke zu übersetzen.

8.5 MARX IT Service GmbH übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat MARX IT Service GmbH von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

8.6 Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde MARX IT Service GmbH von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden.

 

9. Haftung

9.1 Soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen. MARX IT Service GmbH haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haftet die MARX IT Service GmbH nicht für den Verlust von Daten, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Der Ausschluss gilt insbesondere auch für Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsschluss, Verletzung von Nebenpflichten und Produzentenhaftung gem. § 823 BGB. 

9.2 Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht: wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von MARX IT Service GmbH beruht oder MARX IT Service GmbH vertragswesentliche Pflichten leicht fahrlässig verletzt wenn Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz oder von MARX IT Service GmbH zu vertretender Unmöglichkeit geltend gemacht werden bei von MARX IT Service GmbH eingeräumten Garantien für Körperschäden, die auf einer Pflichtverletzung beruhen und die von MARX IT Service GmbH, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind.

9.3 Die Haftung entsprechend Ziffer 9.2 Satz 1 ist bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung oder bei leicht fahrlässiger Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten in jedem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 

9.4 Ist die Haftung der MARX IT Service GmbH ausgeschlossen oder begrenzt, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

9.5 Auf jeden Fall ist die Ersatzpflicht bei den von MARX IT Service GmbH zu vertretenden Sachschäden begrenzt auf die Deckungssumme der von der MARX IT Service GmbH abgeschlossenen Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung. 

9.6 MARX IT Service GmbH haftet nicht für den Verlust von Daten oder ihre Wiederbeschaffung, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung im Bereich des Kunden nicht eingetreten wäre. Eine ordnungsgemäße Datensicherung setzt voraus, dass der Kunde seine Daten täglich dem Stand der Technik entsprechend sichert, insbesondere Sicherungskopien in maschinenlesbarer Form anfertigt, damit diese Daten mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können. Die Haftung für einen Datenverlust ist jedenfalls auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung eingetreten wäre.

 

10. Export und Import

10.1 Alle Vertragsprodukte und technisches Know-how werden von der MARX IT Service GmbH unter Einhaltung der derzeit gültigen AWG/AWV/EG-Dual-Use Verordnung sowie der US-Ausfuhrbestimmungen geliefert und sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Beabsichtigt der Kunde die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten, ist er verpflichtet, US-amerikanische, europäische und nationale Ausfuhrbestimmungen einzuhalten. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten, einzeln oder in systemintegrierter Form, entgegen dieser Bestimmung ist untersagt. 

10.2 Der Kunde muss ich selbständig über die derzeit gültigen Bestimmungen und Verordnungen informieren. ( Bundesausfuhramt, 65760 Eschborn/Taunus bzw. US-Department of Commerce, Office of Export Administration, Washington D.C. 20230 ). Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der jeweilig zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert. MARX IT Service GmbH hat keine Auskunftspflicht.

10.3 Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch den Kunden an Dritte, mit und ohne Kenntnis der MARX IT Service GmbH bedarf gleichzeitig der übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet im vollem Umfang bei Nichteinhaltung der einschlägigen Bestimmungen.

10.4 Ohne vorherige behördliche Genehmigung ist es dem Kunden nicht erlaubt, Vertragsprodukte direkt oder indirekt in Länder, die einem US-Embargo unterliegen, oder an natürliche oder juristische Personen dieser Länder sowie an natürliche oder juristische Personen, die auf US-amerikanischen, europäischen oder nationalen Verbotslisten ( z.B.“ Entity List“ , „ Denied Persons List“, „ Specifically Designated Nationals and Blocked Persons“ ) stehen, zu liefern. Ferner ist es untersagt, Vertragsprodukte an natürliche oder juristische Personen zu liefern, die in irgendeiner Verbindung mit der Unterstützung, Entwicklung , Produktion oder Verwendung von chemischen, biologischen oder nuklearen Massenvernichtungswaffen stehen.

 

11. Erwerbssteuer/Einfuhrumsatzsteuer

Ein Kunde mit Sitz außerhalb Deutschlands hat beim Erwerb der Produkte die Regelungen der Erwerbssteuer/Einfuhrumsatzsteuer des maßgeblichen Wirtschaftsraumes zu beachten, insbesondere unaufgefordert die Umsatzsteueridentifikationsnummer bekannt zu geben und bereitwillig notwendige Auskünfte zu erteilen. Bei Missachtung hat der Kunde den dadurch entstandenen Aufwand/Schaden zu ersetzen.

 

12. Allgemeine Bestimmungen

12.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

12.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Vienenburg, wenn der Kunde Kaufmann ist.

12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener UN-Abkommen ( UNCITRAL ) über den internationalen Warenverkauf ist ausgeschlossen.

12.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.